Riester-Rente Zusatzversorgung
Staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge dienen dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung. Im Wesentlichen soll diese Form des Vermögensaufbaus die zu erwartenden "Leistungslücken" der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Der Anspruch auf Förderung ist auf bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen beschränkt.
Die Kernelemente von Altersvorsorgeverträgen sind:
- Aufbau einer Altersabsicherung durch regelmäßige Einzahlungen und den Bezug einer regelmäßigen Rentenzahlung im Alter.
- Erhöhter Verbraucherschutz, wie z.B. garantierter Kapitalerhalt
- Staatliche Förderung
(Grund- und Kinderzulage, Sonderausgaben) - Nachgelagerte Besteuerung
- Nur zertifizierte Anlageprodukte sind förderfähig
(was nichts über die Qualität des Produktes aussagt)
Die Förderung im Überblick:
- Grundzulage: 175 Euro (seit dem 01.01.2018) jährlich
Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten bei Abschluss eines Riestervertrages eine einmalige zusätzliche Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro. - Kinderzulage: 185 Euro (je kindergeldberechtigtes Kind)
Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro im Jahr. - Sonderausgabenabzug:
Über den Zulagenanspruch hinaus besteht für Altersvorsorgebeiträge (Eigenanteil + Zulage), unabhängig vom Einkommen, eine eigenständige Abzugsmöglichkeit bis zu 2.100 Euro im Jahr.
Zertifizierte Anlageprodukte können u.a. sein:
- Klassische Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Bausparvertrag
- Fondssparplan
- Direktversicherung oder Pensionskasse in der BAV
Die Riester-Rente lohnt sich also für Familien mit Kindern genauso wie für Singles und für Bezieher geringer Einkommen ebenso wie für Besserverdiener.
„Riestern“ Sie bereits?
Mehr Infos zu Riester
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. QR-Code:
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