Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung in jedem Kundenhaushalt, denn
- sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter,
- leistet Zahlungen bei berechtigten Ansprüchen und
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Nach Paragraph 823 BGB muss man für einen Schaden, den man schuldhaft oder auch fahrlässig verursacht, einstehen, dort heißt es:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet"
Eine Haftpflichtversicherung bewahrt vor diesen Folgen!
In der Privathaftpflichtversicherung sind i.d.R. Personen- und Sachschäden versichert. Nur auf besondere Vereinbarung sind Vermögensschäden mitversichert, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Sie deckt u. a. die Gefahren als:
- Privatperson, so zum Beispiel als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer usw.;
- als Haushaltungs- und Familienvorstand
(z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder); - als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses
(Verkehrssicherungspflicht, z. B. Räum- und Streupflicht); - als Dienstherr von Hausangestellten;
- als Tierhalter zahmer Tiere
(ausgenommen: Hunde, Pferde, Rinder usw.).
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner und alle unverheirateten, minderjährigen Kinder; volljährige Kinder bis zum Abschluss der 1. Ausbildung - Studium und/oder Lehre.
Manche Risiken müssen allerdings i.d.R. separat versichert werden, z.B.:
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:
Versichert sind hier eventuelle Haftpflichtansprüche, die auf den Besitzer eines Hauses und / oder Grundstücks zukommen können, weil er eine so genannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung:
Der Inhaber eines Öltanks haftet für Gewässerschäden, z.B. durch auslaufendes Öl.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung:
Der Tierhalter haftet für Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Für Luxustiere besteht eine Gefährdungshaftung, für Nutztiere eine Haftung für vermutetes Verschulden. Für Hunde sowie Pferde, Ponys, Esel und dgl. ist jeweils der Abschluss dieser gesonderten Haftpflichtversicherung erforderlich.
Auch Risiken, die z.B. aufgrund eines Hobbys oder einer Tätigkeit entstehen, bedürfen einer eigenen Absicherung, z.B.:
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung für Eigner von Segel- und Motorbooten
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Ganz wichtig ist eine Haftpflichtversicherung natürlich auch für Betriebe und Vereine.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Privathaftpflicht.
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