Bausparen
Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Alle Kunden einer Bausparkasse zahlen ihre Sparleistungen in einen Topf, aus dem dann das angesparte Eigenkapital sowie das entsprechende Baudarlehen für den Wohnungs- bzw. Hausbau oder -kauf finanziert werden können. Da sowohl die Einzahlungshöhe als auch die Einzahlungsdauer, also die Ansparzeit, für jeden Häuslebauer in spe individuell ist, ist der Bauspartopf immer gefüllt und zu jeder Zeit in der Lage, die zuteilungsreifen Bausparsummen auszuzahlen.
Ganz praktisch funktioniert ein Bausparvertrag wie folgt:
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte Bausparsumme ab. Beispielsweise über 100.000 Euro. Er verpflichtet sich damit zu regelmäßigen monatlichen Sparleistung zwischen drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme, hier also zwischen 300 und 1000 Euro. Wenn 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart sind, in unserem Beispiel 40.000 bzw. 50.000 Euro, und das Guthaben, dass übrigens auch mit Guthabenzinsen belohnt wird, über eine ausreichende Zeitspanne besteht, hat der Bausparer ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben. Das Darlehen wird meist in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Der Häuslebauer kann jetzt über die gesamte Bausparsumme verfügen und seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Trotz derzeitiger Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen konkurrenzlos zinsgünstig - und zwar über die gesamte Laufzeit.
Nun soll aber nicht nur das Wohneigentum den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Auch der finanzielle Weg dort hin soll individuell und flexibel gestaltet werden. Aus diesem Grund bieten die einzelnen Bausparkassen verschiedene Tariftypen und Sparmodelle an.
Auch Vater Staat hat längst den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Volksnutzen von selbst geschaffenem Wohneigentum erkannt. Aus diesem Grund fördert er das Engagement der Bausparer in Abhängigkeit seines Einkommens und leistet mit verschiedenen Fördermaßnahmen Hilfe zur Selbsthilfe. Es sind dies
die Wohnungsbauprämie,
die Arbeitnehmer-Sparzulage,
die Riester-Rente (Wohn-Riester),
die Eigenheimförderung und
das Baukindergeld.
Natürlich kann ein Bausparvertrag auch für Modernisierungs- und Renovierungszwecke verwendet werden, für den Kauf von Einbaumöbeln und fest verklebten Teppichböden, für Gebühren und Steuern in Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb, für die Auszahlung von Miterben eines Hauses, für den Einkauf in eine Altenheimwohnung, für den Anbau einer Markise, einer Photovoltaikanlage oder Parabolantenne usw..
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