Krankenversicherung - Gesetzliche (GRV) + Private (PKV)
Die Krankenversicherung in Verbindung mit der Pflegeversicherung stellen neben der Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zwei bedeutungsvolle und außerordentlich wichtige Elemente des sozialen Sicherungssystems dar.
Die zentralen Leistungen dieser Versicherungen sind im Wesentlichen:
die Deckung und Absicherung von Heilbehandlungskosten,
die Absicherung von krankheitsbedingten Verdienstausfällen
sowie eine Grundabsicherung für den Fall, dass ein Mensch pflegebedürftig wird.
In Deutschland kennen wir zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme, nämlich die
gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV
und die
private Krankenversicherung, kurz PKV.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist aufgrund gesetzlich definierter Rahmenbedingungen zu einer Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der versicherte Personenkreis in der GKV unterteilt sich drei Gruppen.
Wir unterscheiden hierbei zwischen
den pflichtversicherten,
den freiwillig versicherten
und den familienversicherten
Mitgliedern in der GKV.
Die GKV erbringt für ihre Mitglieder Sachleistungen. Die hierfür benötigten Geldmittel werden nach dem so genannten Umlageverfahren finanziert.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch diverse Gesundheitsreformen immer mehr eingeschränkt.
Deshalb wird eine private Vorsorge auch für Versicherungspflichtige immer wichtiger.
Private Krankenversicherung
Die PKV ist eine Individualversicherung in der sich Personengruppen versichern können, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen:
Versicherte Personengruppen in der PKV sind z.B.
Selbständige
Besserverdienende Angestellte
Beamte.
Die PKV finanziert die Leistungsausgaben nach dem so genannten Kapitaldeckungsverfahren., d.h. die Beiträge werden nicht nur zur Deckung der Ausgaben sondern zusätzlich auch zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet.
Die PKV bietet ein umfassendes Produkt- und Leistungsspektrum an, um dem individuellen Anspruch und Bedarf der Kunden gerecht zu werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen können durch eine private Krankenzusatzversicherung den bestehenden Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken. In Betracht kommt etwa die Vereinbarung eines höheren Pflegesatzes bei stationärer Krankenhausbehandlung, höhere Zuschüsse bei Zahnersatz und zu Heil- und Hilfsmitteln.
Auch ein Verdienstausfall kann durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.
Hier finden Sie mehr Informationen zur privaten Zahnzusatzversicherung.
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Private Krankenversicherung
Wann kann ich mich privat versichern? Wie errechnet sich der Beitrag? Welche Leistungsunterschiede zur GKV gibt es? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. QR-Code:
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