Pflegepflichtversicherung - Private + Soziale
Jede krankenversicherte Person ist in Deutschland auch pflegeversichert, entweder
- in der sozialen Pflegepflichtversicherung, kurz SPV,
- oder in der privaten Pflegepflichtversicherung, kurz PPV.
Die SPV und die PPV unterscheiden sich in der Beitragsermittlung:
- Die SPV erhebt einkommensabhängige Beiträge,
- die PPV hingegen erhebt risiko- und leistungsbezogene Beiträge.
Die soziale wie auch private Pflegepflichtversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung mit einem identischen Leistungsumfang an.
Der versicherte Personenkreis in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Daher sind in die soziale Pflegeversicherung grundsätzlich alle Personen einbezogen, die der Gesetzliche Krankenversicherung als Mitglied angehören. Alle privat Krankenversicherten sind verpflichtet, einen adäquaten privaten Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzuschließen.
Die Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages gilt vor allem für Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige und privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
Private Pflegezusatzversicherungen ergänzen die begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Angeboten werden u. a. folgende Varianten:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
Hier finden Sie mehr Informationen zur Pflegeversicherung:
Für alle, die sich selbst und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge. QR-Code:
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